Importverbote von Waffen – Regelungen für Einfuhr und Transport
Für die Einfuhr von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und Kriegswaffen gelten umfassende Regeln. So muss der Einführer eine entsprechende Erlaubnis besitzen und Waffen sowie Munition beim Import unaufgefordert beim Zoll anmelden. Für folgende Waffen besteht ein Importverbot, sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:
- Atomwaffen
- biologische und chemische Waffen
- Antipersonenminen
- Streumunition
Ausführliche Informationen zu den zollrechtlich relevanten Regelungen beim Import von Waffen erhalten Sie beim Zoll unter Waffen und Sprengstoffe.