Importverbote von Produkten – Regelungen für Einfuhr und Transport

Für die Einfuhr von Produkten aus Drittländern gelten umfassende Regelungen. So müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, die z.B. zum Schutze der Bevölkerung vor unsicheren Produkten oder zum Schutze der Umwelt, erlassen wurden. Für folgende Produkte besteht ein generelles Importverbot. Sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:

Importverbot Lebensmittel

  • Glüh- und Halogenlampen mit 60 Watt und mehr
  • Preislich gestaffelte Arzneimittel der Codenummer 3004 900
  • Konsumgüter, welchen bei der Herstellung radioaktive Stoffe zugesetzt wurden
  • Produkte, die ozonabbauende Stoffe enthalten
  • Gegenstände mit Symbolen verbotener Organisationen

Ausführliche Informationen zu den beim Transport zu beachtenden zollrechtlichen Regelungen und Importverboten erhalten Sie beim Zoll unter Einfuhr von Produkten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor dem Import beim Zoll über die aktuellen Regelungen für Ihren Transport.

Warenbezogene Importverbote