Importverbote von Tiererzeugnissen – Regelungen für Einfuhr und Transport
Für die Einfuhr von Tieren und Tiererzeugnissen gelten umfassende Zollvorgaben. Es müssen sowohl gesetzliche Vorgaben zum Artenschutz als auch Vorschriften zum Schutz vor Tierseuchen beachtet werden. Für folgende Tiererzeugnisse besteht ein generelles Importverbot. Sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:
- artengeschützte Tiere ohne die erforderlichen Dokumente
- Hunde- und Katzenfelle sowie Produkte daraus
- Robbenerzeugnisse sowie Waren aus Robbenpelzfellen, sofern diese nicht aus traditionsgemäßer Jagd indigener Gemeinschaft stammen
Ausführliche Informationen zu den Importverboten von Tiererzeugnissen erhalten Sie beim Zoll unter Einfuhr von Tiererzeugnissen.
Den Transport von Tiererzeugnissen, deren Import nicht untersagt ist, organisiert LOX Frachten für Sie per Luft- und Seefracht.