Importverbote von Lebensmitteln – Regelungen für Transport und Einfuhr

In die EU dürfen nur als sicher geltende Lebensmittel importiert werden. Für einige Nahrungsmittel gelten Importverbote. So dürfen folgende Lebensmittel nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:

Importverbot Lebensmittel

  • Knoblauch der Codenummer 0703 2000 000 mit Ursprung in Malaysia, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Vietnam
  • Milch, Milcherzeugnisse, Soja sowie Soja enthaltende Erzeugnisse, die für Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern bestimmt sind und deren Ursprung oder Herkunft China ist

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Zoll unter Lebensmittelverbote.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor dem Import beim Zoll über die aktuellen Regelungen für die Einfuhr von Lebensmitteln.

Warenbezogene Importverbote