Importverbote von Medien – Informationen zu Verboten bei der Einfuhr
    
    
        Die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien und jugendgefährdenden Schriften in die EU ist verboten. Neben gedruckten Medien umfasst das Importverbot auch Ton- und Videoaufnahmen, Bilder und Datenspeicher. Folgende Medien dürfen nicht in die EU eingeführt werden:
    
    
        
        
            
                - Propagandamittel verbotener Vereinigungen zum Zwecke der Verbreitung
- Medien, welche den Bundespräsidenten oder die Bundesrepublik und ihre Symbole verunglimpfen
- Medien, welche zur Volksverhetzung anstacheln oder die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen verharmlosen
- Medien, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen oder verharmlosen
- Medien, welche eine verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen darstellen
- als jugendgefährdend eingestufte Medien
- Sabotagemittel
         
     
    
        Ausführliche Informationen zu den Importsverboten erhalten Sie beim Zoll unter verfassungswidrige Schriften.
    
    
	
        
            
                Den Import von Medien, deren Einfuhr nicht untersagt ist, organisiert LOX Frachten gerne für Sie.