Importverbote von Medien – Informationen zu Verboten bei der Einfuhr

Die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien und jugendgefährdenden Schriften in die EU ist verboten. Neben gedruckten Medien umfasst das Importverbot auch Ton- und Videoaufnahmen, Bilder und Datenspeicher. Folgende Medien dürfen nicht in die EU eingeführt werden:

Importverbot Lebensmittel

  • Propagandamittel verbotener Vereinigungen zum Zwecke der Verbreitung
  • Medien, welche den Bundespräsidenten oder die Bundesrepublik und ihre Symbole verunglimpfen
  • Medien, welche zur Volksverhetzung anstacheln oder die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen verharmlosen
  • Medien, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen oder verharmlosen
  • Medien, welche eine verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen darstellen
  • als jugendgefährdend eingestufte Medien
  • Sabotagemittel

Ausführliche Informationen zu den Importsverboten erhalten Sie beim Zoll unter verfassungswidrige Schriften.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor dem Import beim Zoll über die aktuellen Regelungen für die Einfuhr von Medien.

Warenbezogene Importverbote