Der 20-Fuß-Container ist ein standardisierter ISO-Container für den Seefracht-Transport. Der Seefracht-Container entspricht einer Twenty-foot-Equivalent-Unit (TEU), einer standardisierten Einheit bei Containerschiffen. In TEU wird die Ladekapazität beim Seefrachttransport angegeben. Der 20-Fuß-Container wird auch als Standard-Container bezeichnet und ist entgegen den Erwartungen nicht genau 20 sondern 19 Fuß und 10½ Zoll lang.
Die A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung für den Export in die bzw. Import aus der Türkei. Sie zählt zu den Präferenznachweisen. Waren, für die eine A.TR vorliegt, können zollfrei in die Türkei bzw. in die EU eingeführt werden. Weitere Infos zum Versand in die Türkei finden Sie in unseren Exporttipps.
ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem. Es ist eine vom Zoll zertifizierte Software, mit welcher schriftliche Zollanmeldungen durch elektronische Nachrichten ersetzt werden. Mit ATLAS kann u.a. eine elektronische Ausfuhranmeldung vorgenommen werden.
Beim Versand von Waren in ein Nicht-EU-Land wird ab einem Warenwert von 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung benötigt. Die Anmeldung besteht aus verschiedenen Formblättern, die beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Binnenzollämter sind für bestimmte Verwaltungsbezirke, die nicht an der Grenze liegen, zuständig. Sie dienen als Ansprechpartner für Fragen zur Ein- und Ausfuhr von Waren und Abwicklungen verschiedener Zollverfahren, z.B. dem zweistufigen Verfahren der elektronischen Ausfuhrerklärung. Ihre Fragen zum internationalen Versand beantworten wir Ihnen auch gerne in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.
Beim Versand von Waren in ein Nicht-EU-Land wird ab einem Warenwert von 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung benötigt. Diese Anmeldung kann in elektronischer Form beim Zoll eingereicht werden, dann spricht man von einer elektronischen Ausfuhranmeldung (AE).
Ein Elster-Zertifikat dient der Authentifizierung gegenüber der Finanzverwaltung. Gewerbliche Versender benötigen es für die Anmeldung von Exporten und Importen aus Drittländern mittels IAA Plus, einem Internetportal des Zolls. Lesen Sie weitere Informationen zur Ausfuhranmeldungen.
Eine EORI-Nummer ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der EU. Sie ersetzt die bisherige Zollnummer. Ein gewerblicher Versender benötigt eine EORI-Nummer sowohl für Importe als auch Exporte, z.B. für Zollanmeldungen und Handelsrechnung. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.
Das Verfahren Ermächtigter Ausführer vereinfacht die Ausstellung von Ursprungserklärungen beim Export. Das zuständige Hauptzollamt muss dieses Verfahren bewilligen. Der ermächtigte Ausführer muss sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft einer Ware zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.
Eine Handelsrechnung wird beim Export von Waren in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, benötigt. Sie dient der Zollabfertigung im Einfuhrland und enthält z.B. die Anschrift des Rechnungsempfängers, die Bezeichnung der Waren und deren Wert. Lesen Sie die ausführliche Beschreibung der Handelsrechnung.
Die Abkürzung IAA steht für Internetausfuhranmeldung. Über ein Online-Portal des deutschen Zolls erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung. Bei IAA Plus erfolgt die Authentifizierung mittels eines ELSTER-Zertifikats. Lesen Sie weitere Informationen zur elektronische Ausfuhranmeldung.
MRN steht für Movement Reference Number (engl. für Versandbezugsnummer). Diese Nummer wird vom Zoll vergeben, wenn er eine elektronische Ausfuhranmeldung annimmt. Die MRN macht jeden Versandvorgang identifizierbar.
Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben. Beim Export wird den Zollbehörden mit einer Proformarechnung der Wert der Waren nachgewiesen. Sie muss eine Wertangabe mit einem Vermerk wie z.B. Geschenksendung Wert nur für Zollzwecke haben. Der Aufbau entspricht dem der Handelsrechnung.
Die Ursprungserklärung zählt zu den Präferenznachweisen. Bei der Einfuhr von Waren bis 6.000 Euro Warenwert wird von den Zollbehörden bestimmter Länder eine Ursprungserklärung verlangt. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungserklärung geringere oder gar keine Zölle an. Hier finden Sie den offiziellen Wortlaut der Ursprungserklärung.
Unter Verzollungskosten versteht man die Kosten, die bei der Verzollung anfallen: Personalkosten, Gebühren an den Zoll und Kosten für die Erstellung der Einfuhrumsatzsteuer-Belege (EUST).
Der Warenverkehrsbescheinigung zählt zu den Präferenznachweisen. Beim Export in bestimmte Länder muss bei einem Warenwert von über 6.000 EUR der Präferenznachweis durch das Formblatt Warenverkehrsbescheinigung erfolgen. Bei bestehenden Präferenzregelungen können mit dieser Bescheinigung Zollbegünstigungen gewährt werden. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.
Die deutsche Zollverwaltung, kurz Zoll, ist eine Behörde des Bundesministeriums der Finanzen und als solche für die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig. Als Zoll wird auch eine von der Zollverwaltung erhobene Gebühr für den Import (Einfuhrzoll) oder Export (Ausfuhrzoll) von Waren bezeichnet. Auch der grenzüberschreitende Versand von Paketen unterliegt zollrechtlichen Bestimmungen. Für private Sendungen innerhalb der EG-Mitgliedstaaten wird kein Zoll erhoben. Geschenksendungen, also Sendungen von Privatpersonen, können i.d.R. ohne Zollformalitäten auch in ein Drittland versandt werden. Beim Transport von Frachten übernimmt LOX Frachten gerne die Zollabwicklung für Sie.